STEINWACHSArzthaftung & Patientenrechte
Arzthaftung.org · Kanzlei Steinwachs

Nach einem Behandlungsfehler
zählt Klarheit.

Ist bei Ihrer medizinischen Behandlung etwas schiefgelaufen? Wir helfen Ihnen, den Verdacht rechtlich einzuordnen, die entscheidenden Unterlagen zu sichern und mögliche Ansprüche zu prüfen.

Kanzleistandort Hamburg · bundesweite Vertretung

Behandlungs- und AufklärungsfehlerSchmerzensgeld und SchadensersatzAußergerichtliche und gerichtliche Vertretung
01 / Den Verdacht einordnen

Was ist bei Ihrer
Behandlung passiert?

Ein ungünstiges Behandlungsergebnis bedeutet noch nicht automatisch einen Fehler. Entscheidend sind der fachliche Standard, die Aufklärung und der Zusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung und dem entstandenen Schaden.

I

Behandlungsfehler

Wurde eine gebotene Untersuchung unterlassen, eine Therapie fehlerhaft durchgeführt oder eine notwendige Nachsorge versäumt? Maßgeblich ist grundsätzlich der medizinische Standard zum Zeitpunkt der Behandlung.

Rechtsgrundlage: § 630a BGB ↗
II

Aufklärungsfehler

Vor einer medizinischen Maßnahme müssen Patienten die wesentlichen Informationen erhalten, um wirksam entscheiden zu können. Dazu zählen insbesondere Art, Risiken und Erfolgsaussichten der Behandlung.

Rechtsgrundlage: § 630e BGB ↗
III

Dokumentation & Beweise

Die Behandlungsakte ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Fehlt die Dokumentation einer wesentlichen, medizinisch gebotenen Maßnahme, kann das Folgen für die Beweisführung haben. Der konkrete Eintrag muss sorgfältig bewertet werden.

Rechtsgrundlage: § 630h BGB ↗
02 / Ihre Rechte prüfen

Es geht um Ihre Gesundheit.
Und um die Folgen.

Ein möglicher Anspruch lässt sich nicht allein aus der Diagnose oder einer Schmerzensgeldtabelle ableiten. Wir betrachten die Behandlung, die Beweislage und die persönlichen Auswirkungen gemeinsam.

Den eigenen Fall besprechen ↗

Einsicht in Ihre Behandlungsakte

Sie können grundsätzlich Einsicht in Ihre vollständige Behandlungsakte und Abschriften verlangen. Die erste Abschrift ist unentgeltlich. Gesetzliche Einschränkungen können im Einzelfall bestehen.

§ 630g BGB ↗

Schmerzensgeld

Bei einer haftungsbegründenden Verletzung des Körpers oder der Gesundheit kann eine Geldentschädigung für immaterielle Schäden in Betracht kommen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

§ 253 BGB ↗

Beweislage und weitere Ansprüche

Auch finanzielle Folgen und künftige Schäden gehören in die Prüfung. Für bestimmte Konstellationen sieht das Gesetz Beweiserleichterungen vor – beispielsweise bei einem geeigneten groben Behandlungsfehler. Das ersetzt keine genaue Prüfung der Voraussetzungen.

§ 630h BGB ↗
03 / Unser Vorgehen

Ein geordneter Weg
durch einen schwierigen Fall.

Sie müssen die juristische Einordnung nicht bereits mitbringen. Am Anfang stehen Ihr Bericht, die verfügbaren Unterlagen und die Frage, was als Nächstes sinnvoll ist.

  1. 01

    Anliegen & Rahmen klären

    Wir besprechen, was geschehen ist, wer behandelt hat und welche Folgen Sie schildern. Vor einer Beauftragung klären wir mit Ihnen den Umfang unserer Tätigkeit und die Vergütung.

  2. 02

    Unterlagen & Beweise ordnen

    Behandlungsakten, Befunde, Arztbriefe und vorhandene Gutachten werden zusammengeführt. Wir prüfen, welche Unterlagen fehlen und ob medizinischer Sachverstand hinzugezogen werden sollte.

  3. 03

    Ansprüche & Risiken bewerten

    Wir ordnen die rechtlichen Voraussetzungen, die Beweisfragen und mögliche Schäden ein. Dazu gehört auch die Prüfung von Fristen und des Kostenrisikos.

  4. 04

    Das weitere Vorgehen abstimmen

    Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam über die nächsten Schritte – etwa die außergerichtliche Anspruchsverfolgung oder ein gerichtliches Verfahren.

04 / Erste Orientierung

Die Fragen
am Anfang.

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Falls.

Ist jede Komplikation ein Behandlungsfehler?

Nein. Auch bei einer fachgerechten Behandlung können Komplikationen auftreten. Zu prüfen ist, ob die Behandlung vom geschuldeten Standard abwich oder andere Pflichten verletzt wurden und welche Folgen damit zusammenhängen.

Muss ich schon ein Gutachten haben?

Für eine erste Anfrage ist ein eigenes Gutachten nicht erforderlich. Vorhandene Gutachten sind hilfreich. Ob weitere medizinische Begutachtung benötigt wird und welcher Weg dafür geeignet ist, wird anhand des Falls besprochen.

Wie schnell sollte ich tätig werden?

Fristen und die Sicherung von Beweisen sollten frühzeitig geprüft werden. Welche Frist im Einzelfall gilt, lässt sich nicht allein anhand des Behandlungstags bestimmen. Eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei allein sichert oder hemmt noch keine Verjährung.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt vom Versicherungsvertrag, dem betroffenen Rechtsbereich und dem konkreten Fall ab. Bringen Sie die Versicherungsdaten und bereits vorliegende Schreiben mit. Der Umfang einer möglichen Deckung muss gesondert geklärt werden.

Kann ich mich auch außerhalb Hamburgs an Sie wenden?

Ja. Die Kanzlei STEINWACHS vertritt Mandanten bundesweit. Unser Kanzleistandort ist Hamburg; weitere Büros sind Zweigstellen. Die Abstimmung Ihres Anliegens ist auch telefonisch möglich.

Kanzlei Steinwachs

Lassen Sie uns
Ihren Fall klären.

Schildern Sie uns zunächst kurz Ihr Anliegen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden.

Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat. Umfang und Kosten einer Beauftragung werden mit Ihnen vereinbart.

040 / 4153 7117-0
hamburg@kanzlei-steinwachs.de
STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
Hallerstraße 70 · 20146 Hamburg

Kanzleistandort Hamburg.
Weitere Büros in Berlin, Bremen, Hannover, Lübeck und Travemünde sind Zweigstellen.

Die Menschen hinter der Kanzlei ↗